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Fahrtraining für Zivildienstleistende

Das Bundesamt für den Zivildienst an angeordnet, dass alle Zivildienstleistenden, die überwiegend am Fahrdienst (mehr als 50%) eingesetzt werden an einen Fahrtraining teilnehmen müssen.

Die betrifft Zivildienstleistende in folgenden Tätigkeitsgruppen:

07 Kraftfahrtdienst (reine Sachtransporte)
08 Rettungsdienst
11 Mobiler Sozialer Hilfsdienst (MSHD)
19 Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung (ISB)
45 Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung von Kindern in integrativen Schulen und Kindergärten (ISB-K)

Das Training muss vor Dienstantritt stattfinden und muss einen Umfang von mindestens fünf Zeitstunden (300 Minuten) aufweisen.

Das Training besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil, sowie einer begleiteten Fahrt.