Das Bundesamt für den Zivildienst hat angeordnet, dass alle Zivildienstleistenden, die überwiegend im Fahrdienst (mehr als 50%) eingesetzt werden, an einem Fahrtraining teilnehmen müssen.
Das betrifft Zivildienstleistende in folgenden Tätigkeitsgruppen:
07 Kraftfahrtdienst (reine Sachtransporte)
08 Rettungsdienst
11 Mobiler Sozialer Hilfsdienst (MSHD)
19 Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung (ISB)
45 Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung von Kindern in integrativen
Schulen und Kindergärten (ISB-K)
Das Training muss vor Dienstantritt stattfinden und muss einen Umfang von mindestens fünf Zeitstunden (300 Minuten) aufweisen.
Das Training besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil, sowie einer begleiteten Fahrt.