Betriebe die gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen Abfälle einsammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten oder beseitigen können Entsorgungsfachbetriebe werden, wenn sie die Anforderung der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) erfüllen.
Grundlehrgänge gemäß §4 EfbV
Interne Prüfung (Teilnahmebescheinigung)