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Grundqualifikation und Weiterbildung für Berufskraftfahrer

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Das neue BKrFQG besagt, dass jeder C/CE- und D/DE-Fahrer (Berufskraftfahrer -BKF) alle 5 Jahre an einer Weiterbildung teilnehmen muss. Das gilt auch für alle Fahrerinnen und Fahrer, die bereits jetzt schon eine Fahrerlaubnis besitzen und gewerblich tätig sind!
Wir führen die Weiterbildungen in unserer Verkehrsfachschule-Berlin durch.

Die 35 Stunden Weiterbildung muss an dem folgenden Stichtag absolviert sein:
Für die Bus - Fahrer / innen bis zum 10.09.2013.
Für die LKW- Fahrer / innen bis zum 10.09.2014.
Sie können auch die 35 Stunden (5 Tage) auf die 5 Jahre mit jeweils einem Tag (á 7 Std.)  pro Jahr aufteilen.

Weitere Informationen zum neuen BKFrQG können sie aus unserem Flyer (oben) entnehmen